Die neuen ambulanten Qualitätsprüfungs-Richtlinien
Gut vorbereitet auf die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulant (QPR) –
sichern Sie sich jetzt Orientierung und Unterstützung durch Careproof Seminare.

Gut vorbereitet auf die Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulant (QPR)
Die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien für ambulante Pflegeeinrichtungen wurden genehmigt. Ab dem 1. Juli 2026 treten sie verbindlich in Kraft. Damit beginnt eine neue Phase der Qualitätssicherung – mit veränderten Anforderungen, neuen Bewertungssystemen und einem stärkeren Fokus auf Fachlichkeit und Transparenz.
Was kommt auf ambulante Pflegedienste zu?
- Ab dem 1. Juli 2026 wird die Qualitätsprüfung basierend auf neuen, wissenschaftlich fundierten Grundlagen durchgeführt.
- Die Vorgaben sind verbindlich und machen eine strukturierte Vorbereitung notwendig.
- Mit den neuen Richtlinien wird eine Abkehr von der einseitig dokumentationsorientierten Qualitätsprüfung erreicht und die tatsächliche Pflegesituation und die Ergebnisse des Pflegeprozesses rücken ins Zentrum des Pflegegeschehens.
Warum ist es sinnvoll sich jetzt vorzubereiten?
- Wer jetzt rechtzeitig startet, schafft sichere Abläufe, überprüft die eigene Pflegepraxis und kann Anpassungen in Bezug auf Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität umsetzen.
- Ein gutes Ergebnis bei der Qualitätsprüfung stärkt das Vertrauen von versorgten Personen, An-, Zugehörigen, Kostenträgern und trägt kontinuierlich zur Verbesserung des Qualitätsniveaus Ihres Pflegedienstes bei.
- Frühzeitige Vorbereitung schützt Sie vor Unsicherheiten und schafft Sicherheit im Pflegeteam.
Wie können Sie Unterstützung erhalten?
- Die Careproof Seminare bereiten Sie konkret auf die neuen Prüfanforderungen vor u.a. in Bezug auf die neue Prüf- und Bewertungssystematik, das Verständnis von Pflegebedürftigkeit, die Personenzentrierung sowie die Bedarfs- und Bedürfnisanalyse.
- Sie erhalten verständliche Informationen, praxisnahe Handlungsempfehlungen und individuelle Hilfestellung.
- Ob Leitung, Qualitätsbeauftragte oder Pflegeteams: Wir holen Sie dort ab, wo Sie stehen.

Wer wir sind:
Careproof – der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung: Seit 2010 steht der Prüfdienst der PKV für Qualität in der Pflege. Mit über 40.000 Prüfungen bringen wir Fachwissen in die Weiterentwicklung der bedarfsgerechten pflegerischen Versorgung ein – durch Qualitätsprüfungen und praxisnahe Beratung.
Careproof-Seminare: Unser Wissen geben wir weiter. Mit unseren Seminaren unterstützen wir Pflegeeinrichtungen gezielt – mit konkreten Lösungen, fundiertem Wissen und direkt umsetzbaren Inhalten für den Alltag. Besonders auch im ambulanten Bereich zu den neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien.
Auf einen Blick – klar und kompakt
Unsere Übersicht liefert Ihnen ein erstes Wissen, das für Sie zählt. Alle wichtigen Änderungen verständlich aufbereitet – zeitsparend und praxisnah. Profitieren Sie von echtem Durchblick statt Informationsflut.
Zusätzlich finden Sie in Kürze hier die aktuellen Richtlinien zum Download.

Geltungszeitraum
Die genehmigten Richtlinien ambulant werden ab dem 1. Juli 2026 verbindlich angewendet.
Bewertungssystematik
Keine Noten mehr (1–5), stattdessen vier Kategorien:
A. Keine Auffälligkeiten oder Defizite
B. Auffälligkeiten, die keine Risiken oder negativen Folgen für die versorgte Person erwarten lassen
C. Defizit mit Risiko negativer Folgen für die versorgte Person
D. Defizit mit eingetretenen negativen Folgen für die versorgte Person
Die Bewertung der einrichtungsbezogenen Qualitätsaspekte umfasst die Angabe, ob eine Anforderung erfüllt oder nicht erfüllt ist.
Hintergrund und Ziele
Basierend auf dem wissenschaftlichen Abschlussbericht (Universität Bielefeld/Hochschule Osnabrück) ist das Ziel eine ergebnisorientierte Qualitätsbewertung durchzuführen.
Mit den neuen Prüfungsrichtlinien wird eine Abkehr von der einseitig dokumentationsorientierten Qualitätsprüfung erreicht, und die tatsächliche Pflegesituation sowie die Ergebnisse des Pflegeprozesses rücken ins Zentrum des Pflegegeschehens.
Dies bedeutet zugleich eine stärkere Fokussierung auf das reale Versorgungsgeschehen und die erlebte Qualität aus Sicht der Pflegebedürftigen.
Prüfverfahren und Stichprobe
Die Qualitätsprüfungen sind zwei Arbeitstage zuvor anzukündigen (laut Kabinettsentwurf). Ziehung einer Personenstichprobe in der allgemeinen ambulanten Pflege von 9 versorgten Personen differenziert nach den Merkmalsausprägung „Mobilität“ und kognitive Fähigkeiten“ basierend auf dem Begutachtungsinstrument sowie Personen, die aufwendige HKP-Leistungen erhalten.
Qualitätsbereiche
Auf der Ebene der individuellen Versorgung erfolgt eine Beurteilung nach den in den Qualitätsbereichen zu prüfenden Qualitätsaspekten. Im Bereich der Strukturqualität erfolgt eine kriteriengestützte Bewertung.
Die unmittelbare fachliche Kommunikation im Prüfverfahren hat einen hohen Stellenwert und basiert auf der stärkeren Differenzierung von Beurteilungen sowie der Verringerung der Bedeutung von gegenstandsunabhängigen Konzept- und Dokumentationsprüfungen.
Die differenzierte Beurteilung im Rahmen von Qualitätsbereichen und -aspekten trägt der Personenzentrierung sowie der Bedarfs- und Bedürfnisanalyse Rechnung.
Zentrales Anliegen der Pflegepraxis ist die Lebensqualität der versorgten Person.
MEDIA-Bereich:
„negative Folgen?“
Download-Bereich:

Fragen zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien:
Antworten auf wichtige Fragen, um Ihre Vorbereitung auf die neuen ambulanten Qualitätsprüfungs-Richtlinien zu unterstützen
Warum kein Notensystem (1 – 5) mehr?
Mit den neuen Richtlinien kommt es zu einer Abkehr von den intransparenten Pflegenoten hin zu einer Qualitätsbeurteilung basierend auf der personenbezogenen Versorgung nach vier Kategorien sowie einer Bewertung auf Einrichtungsebene.
Wie viele versorgte Personen werden geprüft?
Ziehung einer Personenstichprobe in der allgemeinen ambulanten Pflege von 9 versorgten Personen differenziert nach den Merkmalsausprägungen „Mobilität“ und kognitive Fähigkeiten“ basierend auf dem Begutachtungsinstrument sowie Personen, die aufwändige HKP-Leistungen erhalten.
Welche Informationsquellen nutzt der Prüfer?
Bei der Durchführung der Prüfung nutzen die Prüferinnen und Prüfer die folgenden Informationsquellen:
-das Gespräch mit und die Inaugenscheinnahme der versorgten Person
-das Fachgespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ambulanten Pflegedienstes
-die Pflegedokumentation und weitere Unterlagen
-das Gespräch mit den An- und Zugehörigen
-Beobachtungen während der Prüfung, einschließlich zufälliger Beobachtungen
Wie können sich Pflegedienste vorbereiten?
Zur Gewährleistung einer personenbezogenen Zufalls-Stichprobe, benötigen Sie eine Liste, in der alle Personen, die vom ambulanten Pflegedienst versorgt werden, aufgeführt werden:
- Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI (körperbezogene Pflegemaßnahmen sowie pflegerische Betreuungsmaßnahmen)
- häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson nach § 39 SGB XI
- HKP-Leistungen nach § 37 SGB V (dies betrifft auch Leistungen der AKI nach § 37c SGB V und pHKP gemäß Ziffer 27a HKP-Richtlinie).
Nicht zu berücksichtigen sind Personen, die:
- ausschließlich Hilfen zur Haushaltsführung nach dem SGB XI,
- ausschließlich Betreuungs- oder Entlastungsleistungen nach § 45a Absatz 1 SGB XI,
- ausschließlich eine Kombination dieser Leistungen erhalten,
- diejenigen, bei denen der ambulante Pflegedienst ausschließlich einen Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI durchgeführt hat.
Was bedeuten A B C D genau?
A. Keine Auffälligkeiten oder Defizite
B. Auffälligkeiten, die keine Risiken oder negativen Folgen für die versorgte Person erwarten lassen
C. Defizit mit Risiko negativer Folgen für die versorgte Person
D. Defizit mit eingetretenen negativen Folgen für die versorgte Person
Wann wird angekündigt?
Die Qualitätsprüfungen sind zwei Arbeitstage zuvor anzukündigen (laut Kabinettsentwurf).
Was, wenn defizitäre Risiken festgestellt werden?
Bei einer C – Bewertung ist durch das Handeln oder auch Unterlassungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes ein Risiko für die versorgte Person entstanden. Greifbare Folgen für die versorgte Person sind jedoch nicht oder noch nicht eingetreten. Bei einer D – Bewertung ist eine negative Folge für die versorgte Person aufgrund eines fachlichen Defizits bereits eingetreten. Diese Bewertung erfordert dokumentierte Sofortmaßnahmen.
Wie wird das Ergebnis transparent?
Für die Informationen der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität der bedarfsgerechten pflegerischen Versorgung in ambulanten Pflegediensten werden die genannten vier Kategorien für die Bewertung der individuellen Versorgung nach einem Stufenschema zusammengeführt. Dies gilt für ambulante Pflegedienste, die allgemeine ambulante Pflege, ggf. psychiatrische häusliche Krankenpflege sowie ggf. außerklinische Intensivpflege bei jeweils bis zu 50 % der versorgten Personen erbringen. Für ambulante Pflegedienste, die jeweils bei mehr als 50 % der versorgten Personen außerklinische Intensivpflege erbringen, gilt eine andere Darstellung der Bewertung. Diese vier Stufen werden folgendermaßen bezeichnet und mit Hilfe eines Punkteschemas visualisiert:
■■■■ 1. Keine oder geringe Qualitätsdefizite
■■■□ 2. Moderate Qualitätsdefizite
■■□□ 3. Erhebliche Qualitätsdefizite
■□□□ 4. Schwerwiegende Qualitätsdefizite
Diese Beurteilungen fassen für den betreffenden Qualitätsaspekt die Einzelbewertungen zusammen, die in Bezug auf die individuell versorgte Person mit Hilfe der Bewertungskategorien (A–D) vorgenommen worden ist.

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Grundlagenmodul
39,90 € zzgl. MwSt. (2 Stunden) pro Teilnehmer*in
Grundlage und Orientierung kompakt für Sie in einem Modul
Vermittelt die Grundlagen der Qualitätsprüfungsrichtlinien (QPR) gemäß §§ 114 ff. SGB XI. Sie erhalten einen Überblick über Ablauf, Umfang und die Zielsetzung von Qualitätsprüfungen nach der neuen QPR ambulant. Es werden die neuen zentralen Strukturen, Prozesse und Anforderungen verständlich dargestellt.
Aufbaumodul 1
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Vertieft zentrale Qualitätsbereiche mit Augenmerk auf Anforderungen unabhängig von vereinbarten Leistungen sowie ärztlich verordneter Leistungen. Dabei werden der Umgang mit Leitfragen und Informationsquellen praxisnah vermittelt und die Bewertungssystematik anhand von Fallbeispielen reflektiert.
Aufbaumodul 2
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Vertieft einen ausgewählten Qualitätsbereich und stellt die Anforderungen an individuell vereinbarte Pflegeleistungen in den Mittelpunkt. Im Fokus stehen Personenzentrierung, die Evaluation und Nachvollziehbarkeit von Pflegeprozessen, veranschaulicht durch praxisnahe Beispiele.
Aufbaumodul 3
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Vertieft ausgewählte Qualitätsbereiche mit Schwerpunkt auf Kommunikation, Beratung, Koordination und strukturelle Anforderungen. Anhand konkreter Beispiele wird aufgezeigt, wie interne Prozesse Prüfergebnisse beeinflussen und wie ein professioneller Umgang mit Bewertungen gelingt.
Vertiefungsmodul
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Ermöglicht die praktische Anwendung der neuen Erkenntnisse an Praxisbeispielen, fördert den Austausch zur Umsetzung, unterstützt den Umgang mit Unsicherheiten und beleuchtet übergreifende Zusammenhänge zwischen den Qualitätsbereichen. Typische Bewertungssituationen werden dabei gezielt reflektiert.

Ute Cichos (Bildungsmanagerin):
„Sie benötigen eine individuelle Lösung für ein pflegefachliches Thema oder im Kontext der neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien? Sie können sich kostenlos beraten und sich unverbindlich ein Angebot erstellen lassen. In einem ersten Gespräch besprechen wir Ihre Wünsche und Vorstellungen. Rufen Sie mich gerne an unter Tel. 0221 8457889 20 oder senden Sie mir eine E-Mail an seminare@careproof.eu oder nutzen das Kontakt-Formular dieser Seite.
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